Erstgespräch, zusammen oder getrennt
Wir klären Eigentum und Zeitplan, in unserem Büro in der Gärtnerstraße oder bei Ihnen vor Ort. Unverbindlich.
Trennung und Scheidung
Wenn eine Ehe endet, ist das gemeinsame Zuhause oft die größte offene Frage. Wir verkaufen Ihre Scheidungsimmobilie in Lahr und der Ortenau so, dass beide Seiten dieselben Informationen zur selben Zeit bekommen. Auf Wunsch sprechen wir getrennt mit Ihnen und Ihrem Ex-Partner. Seit 1993, als Familienbetrieb mit eigenem Sachverständigen.
Ausgezeichnet und zertifiziert




Was mit der gemeinsamen Immobilie passiert, wenn es zur Scheidung kommt, entscheidet zuerst das Grundbuch. Wem gehört das Haus? Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht.
Stehen beide Ehepartner darin, können Sie die Immobilie verkaufen, aber nur zusammen. Ob Sie sich für den Verkauf entscheiden, eine Seite übernimmt oder Sie vorerst abwarten, hängt dann vom Kredit, vom Güterstand und davon ab, wer im Haus wohnen bleiben möchte.
Bei Scheidung oder Trennung ohne Trauschein gilt beim Eigentum dasselbe. Einen Zugewinnausgleich gibt es für unverheiratete Paare aber nicht.

Die Immobilie gehört dann beiden, meist je zur Hälfte. Jeder darf seinen Anteil abgeben, für eine halbe Hausfläche findet sich aber kaum ein Käufer.
Ist nur einer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, darf auch dieser Alleineigentümer nicht immer allein verkaufen. In der Zugewinngemeinschaft braucht er die Zustimmung des anderen, wenn das Haus fast sein ganzes Vermögen ist (§ 1365 BGB).
Haben Sie den Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, haften beide gegenüber der Bank, egal wer auszieht. Eine Absprache unter Ihnen ändert daran nichts.
Wohnt einer weiter im Haus, kann der ausgezogene Partner eine Nutzungsentschädigung verlangen, solange Sie getrennt leben (§ 1361b Abs. 3 BGB). Ob und in welcher Höhe, klärt Ihr Anwalt.
Drei davon sind eine einvernehmliche Lösung. Der vierte bleibt als letzter Ausweg, wenn keine Einigung gelingt.

Der Verkauf der Immobilie schafft Klarheit. Aus dem Erlös wird zuerst die Bank abgelöst, den Rest teilen Sie nach Ihren Anteilen. Danach ist keiner mehr finanziell an den anderen gebunden.
Häufigster Weg

Wer die Immobilie übernehmen möchte, braucht einen Wert, den beide anerkennen, und die Zustimmung der Bank, den anderen aus der Haftung zu entlassen. Die Übertragung zwischen Ehegatten ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 4 GrEStG).
Fairer Wert nötig

Eine gemeinsame Vermietung hält die Entscheidung offen. Sie setzt aber voraus, dass Sie über Jahre gemeinsam Vermieter bleiben und jede Reparatur zusammen beschließen. Daran scheitert dieser Weg am häufigsten.
Nur bei gutem Verhältnis
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Jeder Miteigentümer kann sie beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG), für den Bezirk Lahr beim Amtsgericht Lahr. Das Verfahren dauert, kostet Gebühren, und bei einer Versteigerung bieten Käufer, die günstig kaufen wollen.
Letzter Ausweg

Eine Kundin hat uns nach dem Verkauf eine Bewertung geschrieben, die zeigt, worauf es in dieser Lage ankommt.
„Herr Vergin hat mit hoher Professionalität, Verhandlungsgeschick und Fachwissen unsere Immobilie in einer angespannten Scheidungssituation verkauft. Dabei gelang es ihm sachlich zwischen den Parteien zu vermitteln und so einen erfolgreichen Hausverkauf innerhalb von nur 6 Wochen zu erreichen.“
Anna Silomon, Google-Bewertung
Was beim Immobilienverkauf in einer Trennung hilft, ist selten spektakulär. Beide Parteien bekommen dieselben Unterlagen, jedes Angebot geht an beide, und niemand muss mit dem anderen an einem Tisch sitzen, wenn er das nicht möchte.
Wir sind keine Mediatoren. Wir sorgen dafür, dass der Verkauf sachlich bleibt, auch wenn es die Gespräche zwischen Ihnen nicht immer sind.

Bei einer Trennung oder Scheidung wird über den Preis am meisten gestritten. Michael Vergin ist Dipl. Sachverständiger (DIA) und ehrenamtlicher Gutachter im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr, der die Kaufpreise für Lahr und zwölf Umlandgemeinden von Ettenheim bis Seelbach sammelt. Sein Wert beruht auf tatsächlich gezahlten Preisen, nicht auf dem Wunsch einer Seite.
Beim Verkauf über uns
Die Marktwerteinschätzung ist Teil des Verkaufsauftrags. Beide Eheleute sehen dieselbe Herleitung des Angebotspreises.
Für Auszahlung und Gericht
Brauchen Sie den Wert für eine Auszahlung oder den Zugewinnausgleich, ermitteln wir den Verkehrswert nach § 194 BauGB in einem schriftlichen Gutachten. Es ist eine eigene, kostenpflichtige Leistung.
Mehr dazu: Verkehrswertgutachten und Immobilienbewertung in Lahr · was ein Gutachten kostet
Erstgespräch vereinbarenDie laufende Finanzierung ist oft das größere Problem als das Gebäude selbst. Diese Punkte sollten Sie früh mit Ihrer Bank klären.
Die Bank hält sich an den Vertrag, nicht an Ihre Trennung.
Bis zum Verkauf müssen die Raten pünktlich laufen. Rückstände schwächen Ihre Position gegenüber Bank und Käufern.
Wird das Darlehen in der Zinsbindung abgelöst, verlangt die Bank meist eine Entschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Lassen Sie sich den Betrag früh nennen, er gehört in jede Rechnung.
Übernimmt einer das Objekt, prüft die Bank, ob er die Rate allein tragen kann. Erst dann entlässt sie den anderen aus der Haftung.
Beim Notar wird festgehalten, wer wann was bekommt.
Die Bank bekommt aus dem Kaufpreis zuerst ihr Geld, danach wird die Grundschuld gelöscht.
Wie der Rest verteilt wird, halten Sie im Vertrag oder in Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung fest.
Termin und Räumung legen Sie fest, bevor unterschrieben wird. Das erspart späteren Streit um Schlüssel und Möbel.

Rechtlich geht beides. Wichtiger als der Termin beim Familiengericht sind Ihre Einigung und die Zinsbindung. Dazu kommen steuerliche Fristen.
Sind Sie sich einig, ist der Verkauf schon jetzt möglich. Gegen den Willen des anderen lässt er sich in dieser Zeit kaum durchsetzen.
§§ 747, 1365 BGB
Überträgt einer seinen Anteil an den früheren Ehepartner, bleibt das im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung grunderwerbsteuerfrei. Wer wartet, trägt Raten und Nebenkosten aber länger zu zweit.
§ 3 Nr. 5 GrEStG
Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, kann auf den Gewinn Steuer anfallen. Ausgenommen ist, wer im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt hat. Wer schon ausgezogen ist, sollte das vorher prüfen lassen.
§ 23 EStG
Wir sind Makler und Sachverständige, keine Anwälte oder Steuerberater. Fragen zu Unterhalt und Ehevertrag gehören zu Ihrem Anwalt, Steuern und Kosten zu Ihrem Steuerberater. Klären Sie beides, bevor Sie beim Notar unterschreiben.
Fachlich geprüft von Michael Vergin, Dipl. Sachverständiger (DIA). Stand: Oktober 2026.
Verkaufen bei Scheidung heißt für uns: ein Verkaufsprozess, den beide Seiten jederzeit nachvollziehen können. Wie wir Häuser in der Region allgemein vermarkten, zeigt unsere Seite Haus verkaufen in Lahr.
Wir klären Eigentum und Zeitplan, in unserem Büro in der Gärtnerstraße oder bei Ihnen vor Ort. Unverbindlich.
Wir besichtigen das Objekt und leiten den Preis aus Vergleichsdaten der Region her. Beide erhalten dieselbe Unterlage, sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Exposé, Fotos und Besichtigungen übernehmen wir. Interessenten prüfen wir vorab, bevor sie das Haus sehen.
Jedes Kaufangebot legen wir beiden Eigentümern gleichzeitig vor. Angenommen wird nur, was beide wollen.
Wir bereiten den Termin vor und begleiten Sie bis zur Schlüsselübergabe. Der Rest des Kaufpreises geht nach Ihrer Vereinbarung an beide.

Diese Ämter begegnen Ihnen bei einer Trennung mit Wohneigentum. Fehlt eine Unterlage, besorgen wir sie.
Scheidungsverfahren und Zugewinnausgleich, ersetzt auch eine verweigerte Zustimmung.
Teilungsversteigerung für Grundstücke im Gerichtsbezirk.
Grundbuchauszug und Löschung der Grundschuld, zuständig für die ganze Ortenau.
Bodenrichtwerte und Kaufpreissammlung, von Ettenheim bis Seelbach.
Für den Verkauf einer Immobilie brauchen Käuferbank und Notar:
Mehr zur Eigentumswohnung auf unserer Seite Wohnung verkaufen in Lahr.
Wir sind rundum zufrieden und können Vergin Immobilien von Herzen weiterempfehlen! Vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Verkauf unseres Hauses wurden wir sehr gut betreut. Die Zusammenarbeit war jederzeit freundlich, professionell und unkompliziert. Wir haben uns bestens aufgehoben gefühlt und konnten uns immer auf Michael Vergin und Gloria Vergin-Schäfer verlassen. Vielen Dank für das außerordentliche Engagement und die hervorragende Betreuung! Wir würden jederzeit wieder mit Vergin Immobilien zusammenarbeiten. Absolute Weiterempfehlung! Werner und Birgit Weschle
Ich habe über Vergin Immobilien eine Wohnung gekauft und bin mit dem gesamten Kaufprozess sehr zufrieden. Von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin verlief alles professionell, transparent und zuverlässig. Herr Vergin und sein Team waren jederzeit erreichbar, haben alle Fragen kompetent beantwortet und den gesamten Ablauf hervorragend begleitet. Man merkt, dass hier viel Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung gelegt wird. Ich kann Vergin Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen. Die 5 Sterne sind absolut verdient 👍🏽
Vom Erstkontakt bis zum Notartermin sehr professionell! Alles wurde vom Team Vergin zu unserer vollsten Zufriedenheit gehandhabt - nur zu empfehlen! Ein großes Dankeschön an das gesamte Team! 😊👍🏼
Herr Vergin hat mit hoher Professionalität, Verhandlungsgeschick und Fachwissen unsere Immobilie in einer angespannten Scheidungssituation verkauft. Dabei gelang es ihm sachlich zwischen den Parteien zu vermitteln und so einen erfolgreichen Hausverkauf innerhalb von nur 6 Wochen zu erreichen. In dieser Zeit war er stets erreichbar und seine hohe Expertise im Bereich Immobilienbewertung und -verkauf war absolut überzeugend. Für mich war es eine Erleichterung und richtige Entscheidung, eine so wichtige Angelegenheit wie unseren Hausverkauf in die Hände von Herrn Vergin zu geben. Ich kann ihn und sein Team nur weiterempfehlen.
Ich wurde vom Team Vergin ab dem Erstkontakt bis zum abschließenden Verkauf meiner Immobilie sehr professionell betreut. Der Informationsafluss war durchweg super, es wurde sich um alles gekümmert und somit hatte ich als Verkäufer keine Arbeit. Vom Expose über Besichtigungen bis zur Überprüfung von Finanzierungen und einem zügigen Notartermin wurde alles perfekt in die Wege geleitet . Für mich ein rundum Sorglospaket und eine absolute Weiterempfehlung. Vielen Dank für die super Zusammenarbei
Wie erwartet lief alles so wie es geplant war. Kann Herr Vergin sehr empfehlen.
Der Verkauf unseres Hauses verlief dank des engagierten Teams von Vergin Immobilien absolut reibungslos. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss fühlten wir uns jederzeit bestens betreut. Wir können Herrn Vergin und sein Team nur weiterempfehlen und sind dankbar für den entspannten und problemlosen Hausverkauf.
Antworten auf die Fragen, die Paare in Trennung uns am häufigsten stellen.
Nicht direkt. Stehen Sie beide im Grundbuch, kann der andere aber eine Teilungsversteigerung beantragen und so den Verkauf erzwingen. Ob das schon während der Ehe geht, hängt unter anderem vom Güterstand ab. Ein freier Verkauf bringt beiden in der Regel mehr.
Rechtlich darf jeder Miteigentümer seinen Anteil veräußern. Praktisch kauft kaum jemand eine halbe Immobilie, die er nicht nutzen kann. In der Zugewinngemeinschaft kann zusätzlich die Zustimmung des anderen nötig sein.
Maßgeblich ist der Verkehrswert, also der Preis, der am Markt zu erzielen wäre. Für den Zugewinn zählt der Wert an einem Stichtag, den Ihr Anwalt nennt. Wir ermitteln ihn als Sachverständige so, dass beide Seiten ihn nachvollziehen können.
Die Restschuld bleibt, und wer unterschrieben hat, haftet weiter. Beim Verkauf wird sie aus dem Kaufpreis abgelöst. Übernimmt einer das Haus, muss die Bank zustimmen, den anderen aus dem Vertrag zu entlassen.
Grunderwerbsteuer fällt für die Übertragung an den früheren Ehepartner im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nicht an (§ 3 Nr. 5 GrEStG). Ob beim Auszahlen Einkommensteuer entstehen kann, etwa innerhalb der Zehnjahresfrist nach § 23 EStG, klärt Ihr Steuerberater.
Eine geerbte Immobilie zählt beim Zugewinn in der Regel zum Anfangsvermögen des Erben (§ 1374 Abs. 2 BGB). Steigt der Wert der Immobilie während der Ehe, fällt diese Wertsteigerung dagegen in den Ausgleich. Das betrifft die Aufteilung von Immobilien zwischen Ihnen, nicht den Verkauf selbst. Mehr dazu auf unserer Seite zum Verkauf nach einem Erbfall.
Nein. Wir führen Gespräche auf Wunsch getrennt und informieren beide schriftlich und gleichzeitig. Nur zum Notartermin müssen beide erscheinen oder eine Vollmacht erteilen.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Beim Verkauf fällt eine Maklerprovision an, die wir vorab offen nennen. Ein Verkehrswertgutachten ist eine eigene, kostenpflichtige Leistung.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 07821 22922 oder schreiben Sie uns, auch wenn Sie noch nicht wissen, ob ein Verkauf für Sie in Frage kommt.