Erstgespräch
In unserem Büro in der Gärtnerstraße, vor Ort im Haus oder am Telefon. Wir klären Erbenstand, Wünsche und Zeitplan, auch wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie verkaufen möchten. Unverbindlich.
Immobilie geerbt?
Ein Immobilienverkauf nach einer Erbschaft fällt in eine Zeit voller Trauer und Papierkram, oft mit mehreren Meinungen am Tisch. Wir verkaufen Ihre Erbschaftsimmobilie in Lahr und der Ortenau, Haus oder Wohnung, zum marktgerechten Preis und halten Ihnen den Rücken frei: vom Erbschein über die Einigung der Erben bis zum Notartermin. Seit 1993, als Familienbetrieb in der zweiten Generation.
Ausgezeichnet und zertifiziert




Nach dem Erbfall müssen Sie nichts überstürzen. Vier Dinge sollten Sie aber früh klären, bevor Sie ein geerbtes Haus verkaufen.
Haben Sie eine Immobilie geerbt, gehört sie Ihnen ab dem Todestag, egal ob Elternhaus in Lahr, Eigentumswohnung in Offenburg oder Einfamilienhaus in Friesenheim. Verkaufen können Sie die Immobilie aber erst, wenn Sie Ihr Erbrecht nachweisen und als Eigentümer eingetragen sind. Bis dahin laufen Grundsteuer, Versicherung und Heizung weiter.

Wer ein Haus erbt, hat sechs Wochen ab Kenntnis Zeit, das Erbe auszuschlagen. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt es als angenommen. Gibt es Schulden im Nachlass, prüfen Sie das vorher.
Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll reicht oft aus. Sonst brauchen Sie einen Erbschein vom Nachlassgericht.
Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Eintragung der Erben gebührenfrei.
Gebäudeversicherung informieren, Leerstand melden, Heizung frostsicher halten. Danach entscheiden Sie in Ruhe, was mit dem Haus passiert.
Eine pauschal richtige Antwort gibt es nicht. Wer über das Schicksal der Immobilie entscheiden muss, schaut meist auf diese Punkte.
Der Verkauf schafft klare Verhältnisse, gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind.
Viele, die ein Haus erben, wohnen längst woanders. Ein leeres Haus in Lahr aus der Ferne zu betreuen kostet Zeit und Geld. Besichtigungen übernehmen wir auch ohne Ihre Anwesenheit.
Ältere Häuser brauchen oft eine neue Heizung, ein Dach oder Fenster. Beim Verkauf müssen Sie über Investitionen, die Sie nie geplant haben, nicht entscheiden.
Der Verkaufspreis lässt sich genau nach Erbquoten teilen. Niemand muss die anderen auszahlen.
Selbst einziehen oder vermieten kann sich lohnen, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Wer in das geerbte Haus einziehen möchte, spart Miete. Bei Ehegatten und Kindern kann das unter Bedingungen auch die Erbschaftssteuer beeinflussen.
Laufende Mieteinnahmen sind möglich, bedeuten aber Pflichten als Vermieter, Rücklagen und Verwaltungsaufwand.
Hat der Erblasser die Immobilie innerhalb der letzten zehn Jahre gekauft, kann es sich lohnen, mit dem Verkauf bis zum Ende der Zehnjahresfrist zu warten. Das klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Wir rechnen beide Wege mit Ihnen durch und sagen ehrlich, ob ein Verkauf sinnvoll ist. Auch dann, wenn am Ende kein Verkauf herauskommt.

Erben mehrere Personen, gehört ihnen die Erbschaftsimmobilie gemeinsam. Über den Verkauf entscheiden sie nur zusammen.
Laufende Dinge wie eine Reparatur kann die Erbengemeinschaft mit Mehrheit regeln. Den Kaufvertrag müssen aber alle Miterben unterschreiben, beim Notar oder über eine Vollmacht. Beim Hausverkauf scheitert es selten am Willen, meist an unterschiedlichen Vorstellungen vom Preis.
Verkaufen als Erbengemeinschaft ist der übliche Weg. Alle Erben einigen sich auf Preis und Makler, der Erlös wird nach Erbquoten verteilt. Wir halten alle Miterben gleich informiert, auch wer weiter weg wohnt.
Möchte ein Erbe das Haus behalten, braucht es einen fairen Wert als Grundlage für die Auszahlung. Dafür gibt es das Verkehrswertgutachten.
Dann bleiben der Verkauf des eigenen Erbteils an die Miterben oder als letztes Mittel die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht. Sie dauert lange und bringt meist weniger als ein Verkauf am freien Markt.
Unsere Erfahrung aus über 30 Jahren in Lahr: Ein neutral ermittelter Wert beendet die meisten Diskussionen, bevor sie zum Streit werden.

Wer eine geerbte Immobilie verkaufen möchte, braucht einen Preis, den alle Erben mittragen. Michael Vergin ist Dipl. Sachverständiger (DIA) und ehrenamtliches Mitglied im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr. Er kennt die Preise, die in Lahr und den zwölf Umlandgemeinden tatsächlich bezahlt werden, nicht nur die Angebotspreise aus dem Internet.
Beim Verkauf über uns
Die Marktwerteinschätzung ist Teil unseres Verkaufsauftrags. Sie sehen, wie wir den Wert der geerbten Immobilie und den Angebotspreis begründen, und alle Erben sehen dasselbe.
Verkehrswertgutachten
Brauchen Sie den Verkehrswert Ihrer geerbten Immobilie für die Auszahlung von Miterben, den Steuerberater oder ein Gericht, erstellen wir ein Gutachten nach § 194 BauGB. Es ist kostenpflichtig.
Mehr zu Verfahren und Verkehrswert: Immobilienbewertung in Lahr · Was kostet ein Gutachten?
Erstgespräch vereinbarenZwei Steuern können beim Verkauf der geerbten Immobilie eine Rolle spielen. Ob eine davon für Sie anfällt, hängt vom Einzelfall ab.
Sie übernehmen die Spekulationsfrist des Erblassers. Liegen zwischen seinem Kauf und Ihrem Verkauf mehr als zehn Jahre, können Sie das geerbte Haus steuerfrei verkaufen.
Wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen, kann auf den Gewinn Spekulationssteuer anfallen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Kalenderjahren vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde.
Rechtsgrundlage: § 23 EStG
Erbschaftssteuer fällt für das Erbe an, nicht für den Verkauf, und nur, wenn der Wert der geerbten Immobilie Ihren persönlichen Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag liegt für Ehegatten bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 € und für Enkel bei 200.000 € (Stand 2026).
Den Erbfall melden Sie dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten. Maßgeblich ist der Wert am Todestag.
Rechtsgrundlage: §§ 16, 30 ErbStG
Wir sind Immobilienmakler und Sachverständige, keine Steuerberater. Lassen Sie Ihre persönliche Steuer immer von Ihrem Steuerberater prüfen, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.
Fehlt etwas, kümmern wir uns darum. Diese Übersicht hilft beim Sortieren des Nachlasses.
Für Exposé, Käuferbank und Notar beim Verkauf eines geerbten Hauses.
Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, dazu Vollmachten, wenn nicht alle Erben selbst zum Notar kommen.
Aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung und Baugenehmigungen.
Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht. Bei einer geerbten Wohnung kommen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung dazu, bei Mietern die Mietverträge.
Anträge stellen Sie beim zuständigen Amt am letzten Wohnsitz des Verstorbenen, hier für den Raum Lahr.
Erbschein, Testamentseröffnung und Ausschlagung für den Gerichtsbezirk Lahr.
Zuständig für die ganze Ortenau. Hier beantragen Sie die Eintragung der Erben.
Bodenrichtwerte und Kaufpreissammlung für Lahr und zwölf Umlandgemeinden, von Ettenheim bis Seelbach.
Vier Schritte bis zum Verkauf Ihrer geerbten Immobilie, ein fester Ansprechpartner. Wie wir Häuser in Lahr allgemein vermarkten, zeigt unsere Seite Haus verkaufen in Lahr.
In unserem Büro in der Gärtnerstraße, vor Ort im Haus oder am Telefon. Wir klären Erbenstand, Wünsche und Zeitplan, auch wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie verkaufen möchten. Unverbindlich.
Wir besorgen Grundbuchauszug, Bauakte und Energieausweis und leiten aus Vergleichsdaten der Region einen marktgerechten Angebotspreis ab, nachvollziehbar für alle Erben.
Exposé, Fotos, geprüfte Interessenten. Besichtigungen übernehmen wir, auch wenn Sie nicht vor Ort sind.
Kaufvertrag mit allen Erben beim Notar. Ist das Haus verkauft, geht der Kaufpreis an die Erbengemeinschaft.
Wir sind rundum zufrieden und können Vergin Immobilien von Herzen weiterempfehlen! Vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Verkauf unseres Hauses wurden wir sehr gut betreut. Die Zusammenarbeit war jederzeit freundlich, professionell und unkompliziert. Wir haben uns bestens aufgehoben gefühlt und konnten uns immer auf Michael Vergin und Gloria Vergin-Schäfer verlassen. Vielen Dank für das außerordentliche Engagement und die hervorragende Betreuung! Wir würden jederzeit wieder mit Vergin Immobilien zusammenarbeiten. Absolute Weiterempfehlung! Werner und Birgit Weschle
Ich habe über Vergin Immobilien eine Wohnung gekauft und bin mit dem gesamten Kaufprozess sehr zufrieden. Von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin verlief alles professionell, transparent und zuverlässig. Herr Vergin und sein Team waren jederzeit erreichbar, haben alle Fragen kompetent beantwortet und den gesamten Ablauf hervorragend begleitet. Man merkt, dass hier viel Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung gelegt wird. Ich kann Vergin Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen. Die 5 Sterne sind absolut verdient 👍🏽
Vom Erstkontakt bis zum Notartermin sehr professionell! Alles wurde vom Team Vergin zu unserer vollsten Zufriedenheit gehandhabt - nur zu empfehlen! Ein großes Dankeschön an das gesamte Team! 😊👍🏼
Herr Vergin hat mit hoher Professionalität, Verhandlungsgeschick und Fachwissen unsere Immobilie in einer angespannten Scheidungssituation verkauft. Dabei gelang es ihm sachlich zwischen den Parteien zu vermitteln und so einen erfolgreichen Hausverkauf innerhalb von nur 6 Wochen zu erreichen. In dieser Zeit war er stets erreichbar und seine hohe Expertise im Bereich Immobilienbewertung und -verkauf war absolut überzeugend. Für mich war es eine Erleichterung und richtige Entscheidung, eine so wichtige Angelegenheit wie unseren Hausverkauf in die Hände von Herrn Vergin zu geben. Ich kann ihn und sein Team nur weiterempfehlen.
Ich wurde vom Team Vergin ab dem Erstkontakt bis zum abschließenden Verkauf meiner Immobilie sehr professionell betreut. Der Informationsafluss war durchweg super, es wurde sich um alles gekümmert und somit hatte ich als Verkäufer keine Arbeit. Vom Expose über Besichtigungen bis zur Überprüfung von Finanzierungen und einem zügigen Notartermin wurde alles perfekt in die Wege geleitet . Für mich ein rundum Sorglospaket und eine absolute Weiterempfehlung. Vielen Dank für die super Zusammenarbei
Wie erwartet lief alles so wie es geplant war. Kann Herr Vergin sehr empfehlen.
Der Verkauf unseres Hauses verlief dank des engagierten Teams von Vergin Immobilien absolut reibungslos. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss fühlten wir uns jederzeit bestens betreut. Wir können Herrn Vergin und sein Team nur weiterempfehlen und sind dankbar für den entspannten und problemlosen Hausverkauf.
Antworten auf die Fragen, die uns Erben in Lahr und der Ortenau am häufigsten stellen.
Ja. Wer ein geerbtes Haus verkaufen will, muss keine Sperrfrist abwarten. Sie brauchen aber einen Erbnachweis, und spätestens zum Notartermin müssen die Erben im Grundbuch stehen. Mit der Vermarktung können wir schon vorher beginnen.
Nicht immer. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll, akzeptiert das Amt das meist als Nachweis. Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge ist der Erbschein in der Regel nötig.
Ja. Eine Erbengemeinschaft kann über das Haus nur gemeinsam verfügen. Wer nicht zum Notar kommen kann, erteilt eine Vollmacht.
Von der Spekulationssteuer ist er frei, wenn der Erblasser die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft hat oder sie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurde. Die Erbschaftssteuer hängt dagegen vom Erbe und Ihrem Freibetrag ab, nicht vom Verkauf. Lassen Sie Ihren Fall vom Steuerberater prüfen.
Das Finanzamt bewertet nach dem Bewertungsgesetz, je nach Objekt im Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Grundlage sind unter anderem die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses, für Lahr also des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr. Halten Sie den Wert für zu hoch, können Sie einen niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachweisen. Welche Gutachten das Finanzamt anerkennt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Käufer und Bank wollen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung und den Stand der Rücklage sehen. Ist die Wohnung vermietet, übernimmt der Käufer den Mietvertrag. Mehr dazu auf unserer Seite Wohnung verkaufen in Lahr.
Nein. Ein Haus kann auch möbliert oder teilgeräumt verkauft werden. Wichtig ist, was im Kaufvertrag zur Räumung vereinbart wird.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Beim Verkauf fällt eine Maklerprovision an, die wir Ihnen vorab transparent nennen. Ein eigenständiges Verkehrswertgutachten ist eine separate, kostenpflichtige Leistung.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 07821 22922 oder schreiben Sie uns. Das Erstgespräch ist unverbindlich.